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Wiederkehrend geprüfte und gewartete Tore sind nachweislich weniger störanfällig.
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Eine regelmäßige Wartung erhöht die Sicherheit, Produktivität und Lebensdauer der Toranlagen
und beugt Verletzungs- und Unfallgefahren vor.
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Ein elektrisch betriebenes Tor wird als Maschine behandelt und gehört zur Maschinenrichtlinie
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Die Prüfpflicht ergibt sich durch das Arbeitsstättenrecht und die gesetzliche Unfallversicherung
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Für private Haushalte aus der Verkehrssicherungspflicht
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Die Schließkraft des Tores darf vorgegebene Werte nicht überschreiten. Es gilt kein
Bestandschutz
(nähere Informationen zum Bestandsschutz erhalten Sie am Ende der Seite)
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In der aktuellen Arbeitsstättenregel ASR A 1.7„Türen und Tore" heißt es:
"Kraftbetätigte Tore müssen nach Vorgabe des Herstellers vor der
ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend
sachgerecht auf ihren sicheren Zustandgeprüft werden.
Dies hat mindestens einmal jährlich zu erfolgen."
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Sie haften also als Eigentümer und/oder Betreiber für die Sicherheit Ihrer Toranlagen
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und damit auch für die Einhaltung dieser Prüfpflicht.
Wir nehmen Ihnen diese Verantwortung gerne ab. Unser gut geschultes Servicteam kümmert sich um
die Sicherheit und Zuverlässigkeit Ihrer Anlagen und das zu besonders attraktiven und fairen Konditionen.
Neben einem kompetenten Service für die Wartung und Prüfung Ihrer Toranlagen bieten wir Ihnen
ein umfangreiches Ersatzteilsortiment für alle gängigen Industrie und Garagentore an.
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Schließkraftmessung nicht bestanden? Günstige Paketpreise für eine zuverlässige Lösung
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Reparatur und Ersatzteilservice für Antriebe und Steuerungstechnik
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Sicherheiteinrichtungen zur Reparatur, Umrüstung und Nachrüstung in vielen Ausführungen
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Ersatzlamellen und Reparturpaneele für Rolltore und Sektionaltore
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Ersatzteile für Torblätter und Schienensysteme
Unsere Serviceteam plant für Sie einen sicheren und schnellen
Austausch aller erforderlichen Teile.
Damit die Langlebigkeit Ihrer Tore garantiert wird müssen
Sie keine lästigen
Vertragsbindungen eingehen oder mehrere Hersteller
anfragen.
Unser Service für Sie:
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Sie haben für alle Störfälle Ihren direkten
Ansprechpartner.
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Sie haben keine Vertragslaufzeit und keine
Kündigungsfrist.
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Wir registrieren Sie lediglich in unserer
Datenbank um die Einhaltung
der Wartungsintervalle zu garantieren und die Arbeiten zu dokumentieren.
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Wir melden uns vor Fälligkeit der nächsten
Wartung und vereinbaren dann
auf Wunsch einen Termin.
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Es werden, soweit verfügbar, immer Original-Ersatzteile
verwendet.
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Wir arbeiten ausschließlich mit sachkundig geschultem
Servicepersonal.
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Sollten Mängel an den Anlagen festgestellt werden, erhalten Sie ein
detailiertes Angebot.
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Sie haben stets eine transparente Übersicht und können ganz leicht
selbst beurteilen
in welchem Umfang Sie eine Reparatur wünschen.
Betreiber von älteren kraftbetätigten Toren und Schranken berufen sich oftmals auf Bestandsschutz für Bauten und Grundstücke, um Nachrüstungen an ihren Toranlagen zu vermeiden, die - als
Ergebnis einer vorausgegangenen Prüfung, Wartung oder Risikobeurteilung durch einen Sachkundigen/Sachverständigen - nach dem heutigen Stand der Technik und wegen des Personenschutzes
notwendig wären.
Die Frage ob es überhaupt einen Bestandschutz gibt wird häufig diskutiert. Nachfolgend stellen wir Ihnen hierzu folgende Informationen zur Verfügung: