Alpha-Sektionaltore können auf Kundenwunsch ab sofort mit einer voreilenden Lichtschranke mit einstrahligem Sensor angeboten werden.
Aufgrund der geringeren Einbaumaße des Sensors läuft die Edelstahlaufnahme vollkommen geschützt zwischen Torblatt und Laufschiene. Zudem ergibt sich durch die kompakte Bauart der Vorteil, dass kleinere Unebenheiten im Boden ausgeglichen werden. Bei Sektionaltoren mit Schlupftüren und 22mm Schwelle ist der zweistrahlige Sensor wegen der breiteren Hauptschließkante weiterhin obligatorisch.
In der Gesamtbilanz bietet die berührungslose Überwachung gegenüber Optosensoren im Abschlussprofil höhere Sicherheit sowie geringere Prüf- und Wartungskosten.
TORE FÜR DIE ZUKUNFT
erhalten, nicht veralten oder teuer erneuern...
... zu lassen, ist die wirtschaftlichste Betrachtungsweise einer Toranlage und für uns gleichzeitig auch die
verantwortungsvollste.
Ein Tor ist für Hausbesitzer und Unternehmer keine einmalige Investition, sondern verursacht im Laufe der Nutzung immer wieder Kosten für das Instandhaltungsbudget. Es ist also empfehlenswert den gesamten Lebenszyklus bei der Kostenfrage zu
betrachten.
Die beste Prävention vor hohen Folgekostet ist sicherlich eine rechtzeitige Einbeziehung der Toranlage in die Planungsphase eines Gebäudes sowie die Einplanung regelmäßiger Prüf- und
Instandhaltungs-intervalle. Je besser Rahmenbedingungen und Nutzungsverhalten im Vorfeld berücksichtigt werden, umso effektiver und kostengünstiger erweist sich der spätere Betrieb.
Im Idealfall fallen für ein Tor nur Kosten für empfohlene oder vorgeschriebene Wartungsintervalle, nutzungstypischen Verschleiß und Funktionsänderungen an. Diese Kosten sind über einen Zeitraum von 10 Jahren recht zuverlässig planbar während die Kosten für Schäden durch Nutzungsfehler und unsachgemäße oder mangelnde Instandhaltung und fehlende Sicherheitseinrichtungen überraschend hoch werden können. So kostet beispielsweise der Austausch verschlissener Tragmittel (Seile) im Rahmen einer Wartung durchschnittlich ca. 250-300,- EUR. Reist hingegen ein Seil, weil Verschleiß und Schwachstellen nicht kontrolliert wurden, kann die Schadenshöhe auch schon mal den Wert der Anschaffung übersteigen.
Unnötige Kosten und Risiken im laufenden Betrieb vermeiden
Welche Abhängigkeiten eine wichtige Rolle spielen, ist für den Nutzer jedoch nur schwer überschaubar und neue Vorschriften und Regelwerke sind den meisten nur unvollständig bekannt. Dazu verfügen
längst nicht alle Anbieter für Wartungs- und Servicearbeiten über einschlägige Facherfahrung im Torbau. So kommt es dazu, dass sich Betreiber zum Teil mit hohen, schwer nachvollziehbaren
Modernisierungs- und Instandhaltungskosten konfrontiert sehen. oder plötzlich die Ursache für Sach- und Personenschäden vertreten müssen.
Denn nicht jede Instandhaltungsmaßnahme ist sinnvoll vertretbar und neben der Wirtschaftlichkeit steht immer
auch die Frage der technischen Machbarkeit und gesetzlichen Zulässigkeit. Für viele Toranlagen gelten z.B. wichtige Sicherheitsvorschriften die auch einer jährlichen Prüfpflicht
unterliegen.
Gerade nach dem Wegfall des gewerblichen Bestandsschutzes spielt die Zulässigkeit eine zentrale Rolle für die Frage: „Ist eine
Umrüstung/Modernisierung erforderlich und wenn ja ist sie auch rentabel oder soll man sich lieber direkt für einen Komplettaustausch entscheiden“ und je nach Alter und Zustand der Anlage muss
oder soll es dann irgendwann auch ein neues Tor sein.
Am häufigsten unterschätzt wird leider immer noch das Sicherheitsrisiko, das von einer mangelhaften
Toranlage ausgeht. Von der Maschinenrichtlinie über diverse DIN-Normen bis hin zur Arbeitsstättenverordnung gibt es zwar eine Reihe von Vorschriften
für Nutzung, Sicherheit und Prüfung. Doch fehlende oder falsche Information, der Gedanke „Was soll bei einem Tor schon groß passieren“ und die
Annahme dass der Bestandsschutz von der Pflicht zur Einhaltung der neuen Vorschriften befreit, führen nicht selten zu bösen Überraschungen. So entsteht durch den Wegfall des Bestandsschutzes
beispielsweise für viele elektrisch betätigte Toranlagen eine Anpassungspflicht an neue Sicherheitsstandards, für deren Einhaltung der Betreiber haftet.
Regelmäßige Überprüfungen sorgen für Sicherheit
Tore mit Antrieb unterliegen zu dem einer gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Prüfpflicht. Diese Prüfung, sowie erforderliche Umrüstung und Funktionsänderung der Steuerung dürfen nur von geschulten sachkundigen Servicetechnikern durchgeführt werden.
Wie wichtig die Einhaltung dieser Punkte ist, zeigen leider immer wieder schwere Unfälle, die durch unsachgemäße oder mangelnde Instandhaltung und
Bedienung verursacht werden.
Übernimmt eine Fremdfirma die Wartung und Instandhaltung, hat sie bei Mängeln oder unzulässiger Funktion eine Aufklärungs- und Hinweispflicht gegenüber dem Betreiber. Solche Toranlagen stilllegen darf sie allerdings nicht, auch nicht, wenn ein erhöhtes Sicherheitsrisiko besteht. Die Verantwortung für die Instandsetzung trägt der Betreiber. Das macht eine gute Beratung in diesem Fall besonders wichtig.
Wenn man bedenkt, dass ein Standard-Industrietor von 4x4m ein Gewicht von ca. 200 kg hat und bei vielen
Bedienmöglichkeiten kein direkter Sichtkontakt zum Tor erforderlich ist, ist es nachvollziehbar, das Personen und Fahrzeuge, die sich unachtsam im Torbereich befinden, entsprechend abgesichert
sein müssen.
Darin liegt auch die lang diskutierte Einführung der Schließkraftmessung begründet. Die festgelegten Grenzwerte müssen eingehalten werden (zulässige Kraft mit der das Tor an der Unterkante im Schließvorgang aufsetzen darf). Ist dies
nicht der Fall besteht eine Umrüstpflicht oder eine Änderung von Automatik auf Dauerimpuls. Richtig abgesicherte und eingestellte Tore stellen eine Reduzierung der Kraft beim Aufprall sicher und
öffnen nach Erkennen des Hindernisses wieder vollständig um Sach- und Personenschäden zu verhindern.
Die zusätzlich erforderliche Schließkraftmessung ist also keine gesetzliche Schikane für Betreiber,
Hersteller und Servicefirmen, sondern kann durchaus als sinnvolle Entscheidung für mehr Sicherheit im Betriebsablauf betrachtet werden.
Privat oder Gewerblich?
Wie bereits erwähnt sind von den einschlägigen Richtlinien in erster Linie gewerblich genutzte oder
öffentlich zugängliche Toranlagen mit Antrieb betroffen, im besonderen Tore mit Automatiksteuerung.
Aber welche Tore sind privat oder gewerblich und welche Vorschriften finden für die Art der Nutzung Anwendung? Während die Antwort bei Firmengebäuden, Werkgelände und öffentlichen Einrichtungen
recht einfach ist, ist die Definition für Tore in Privathäusern nicht immer eindeutig. Wie ist das z.B. in Haushalten mit Reinigungs- und
Grundstückspflegepersonal, oder einem integrierten Arbeitsplatz mit gelegentlichem Kundenbesuch? Und somit bleibt häufig auch die Frage offen, ob die Tore den vorgeschriebenen Anforderungen
entsprechen müssen, oder nicht.
Guter Service muss nicht teuer sein.
Als herstellerunabhängiger Fachbetrieb für Industrie- und Garagentore liegt es in unserer Verantwortung den
Betreiber und Eigentümer bedarfsgerecht zu beraten und gemeinsam das wirtschaftlichste Modell für Instandhaltung, Modernisierung und Neuanschaffung zu ermitteln.
Mit vielen Jahren intensiver Branchenerfahrung, von der Fertigung über die Montage bis zur Instandhaltung kennen wir die kleinen und großen Herausforderungen aber auch die Vorteile und Möglichkeiten der gängigen Toranlagen und wollen es einfach machen.
Denn individuell angepasst an Zweck, Nutzungshäufigkeit, Grad der Einbindung in Betriebsabläufe und herrschende Umgebungsbedingungen bieten Ihre
Toranlagen nicht nur bestmögliche Betriebssicherheit, sondern auch eine längere Lebensdauer bei gleichzeitiger Senkung unkalkulierbarer
Instandhaltungskosten und nicht zu Letzt wird damit auch ein ressourcenschonender Umgang mit Rohstoffen gewahrt.
Gerne beraten wir Sie ausführlich zu allen Fragen rund um Ihre Toranlage.
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.